Charge@BW

Ladeinfrastrukturförderung für E-Fahrzeuge

 

Wie viel?

Mit 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt, beteiligt sich das Land Baden-Württemberg an Ihrer Ladeinfrastruktur.

Für wen?

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts und Unternehmergesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können.

Was wird bezuschusst?

Das Ministerium fördert die Installation von Ladepunkten inkl. Netzanschluss mit anschließendem Betrieb sowie Leasing/Miete/Contracting in Baden-Württemberg im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betrieblich genutzte Ladepunkte, Wohngebäude) und öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).

Welche Ausgaben?

Zuwendungsfähig sind alle einmaligen Ausgaben, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation des geförderten Ladepunktes stehen und notwendig sind. Hierzu gehören unter anderem:

  • Ladeeinrichtung
  • Tiefbauarbeiten
  • Installation und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss
  • Bei Leasing/Miete/Contracting sind die jeweils monatlichen Raten förderfähig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Sie versorgen die Ladepunkte mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern.
  • Sie betreiben die Ladepunkte für mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg.
  • Sie wenden den aktuellsten Stand der Technik an und erfüllen die Mindestanforderungen an die Ladepunkte.

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Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Würtemberg, Stand: 11.03.2021